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Garantie und Gewährleistung für Zahnimplantate

Wichtig: Eventuelle Einschränkungen bzw. Ausschlüsse der Garantie-/Gewährleistungszusagen müssen für Patienten vor der Implantatversorgung nachvollziehbar sein.

Das Implantat eines Markenherstellers zeichnet sich durch Mehrwerte wie Service, langjährige Produktentwicklung, klinische Dokumentation, Kompatibilität der einzelnen Produktteile, kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Implantateigenschaften, Schulungsangebot für Anwender, kontinuierliche Indikationserweiterungen, Dokumentation der Langzeitergebnisse und letztendlich eine mehrjährige Garantie auf das Implantat und dessen Aufbauteile aus.

Die Ursachen für einen Implantatverlust können Entzündungen, Fehlbelastungen, mangelnde häusliche Mundhygiene, Fehler beim Setzen des Implantats, Planungsfehler oder Restentzündungsherde im Knochen sein. Eine Risikoanalyse im Vorfeld der Behandlung, dreidimensionale Röntgendiagnostik und detaillierte, computerunterstützte Planung vermindern das Risiko eines Misserfolges. Wenn es trotzdem zu einem Garantie- bzw. Gewährleistungsfall kommt, ist es gut zu wissen, was genau eine Garantie-/Gewährleistungszusage beinhaltet.

  • Ab wann greift die Garantie / Gewährleistung?
  • Ab dem Zeitpunkt des Setzens des Implantates / Während der initialen Heilungsphase / Nach der Einheilung / Nach Eingliederung der Prothetik.
  • Welche Kosten werden ersetzt?
  • Honorarfreie Nachimplantation und Kostenübernahme der entstandenen Material- und Laborkosten / weitere Diagnostik / nur das Implantat / Kosten des Implantats und der Implantatchirurgie / knochenaufbauende Maßnahmen / alle zahnärztliche Honorare / anteilige Prothetikkosten bzw. Implantat getragene Suprakonstruktionen / nur Laborkosten
  • Gibt es Höchstgrenzen für eine Erstattung?
  • Werden bestimmte Leistungen ausgeschlossen?
  • Wie lange läuft die Garantie?
  • Welcher Leistungszeitraum gilt für die Prothetik?
  • An welche jährlichen Kontrolltermine / Prophylaxe sind die Zusagen gebunden?
  • Gibt es indikationsspezifische Einschränkungen?
  • Kein Knochenaufbau / Starkes Rauchen / Einnahme von bestimmten Medikamenten

Wichtig: Eventuelle Einschränkungen bzw. Ausschlüsse der Garantie-/Gewährleistungszusagen müssen für Patienten vor der Implantatversorgung nachvollziehbar sein.

Kurz beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Markenhersteller geben in der Regel eine mehrjährige Garantie auf das Implantat und dessen Aufbauteile. Dazu kommen Leistungen wie klinische Dokumentation, Kompatibilität der Produktteile und Schulungen für die Behandler. Wichtig ist, vor der Behandlung zu klären, was die Zusage im Einzelnen umfasst.
Sinnvolle Fragen sind: Ab wann greift die Zusage, welche Kosten werden ersetzt, gibt es Höchstgrenzen oder ausgeschlossene Leistungen, wie lange läuft sie und an welche jährlichen Kontroll- und Prophylaxetermine ist sie gebunden. Einschränkungen und Ausschlüsse müssen für Patienten schon vor der Implantatversorgung nachvollziehbar sein.
Garantiezusagen können indikationsspezifische Einschränkungen enthalten, und starkes Rauchen wird dabei ausdrücklich genannt. Ebenso können ein unterbliebener, aber notwendiger Knochenaufbau oder die Einnahme bestimmter Medikamente eine Rolle spielen. Was im Einzelfall gilt, muss vor der Behandlung nachvollziehbar dargelegt werden.