20.05.2025
Was die Krankenkasse beim Implantat wirklich zahlt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss. Er bemisst sich an der sogenannten Regelversorgung für den jeweiligen Befund — nicht an dem, was Sie tatsächlich machen lassen.
Der Grundzuschuss beträgt 60 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt er nach fünf Jahren auf 70 und nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Erwachsene brauchen dafür einen Kontrolltermin pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche zwei. Ein einziges fehlendes Jahr setzt den Bonus zurück.
Für ein Implantat bedeutet das: Sie bekommen den Zuschuss, der für die Regelversorgung dieses Befundes vorgesehen ist — etwa für eine Brücke. Die Differenz zum Implantat tragen Sie selbst. Deshalb lohnt der Blick in den Heil- und Kostenplan, bevor Sie unterschreiben.
Die Beträge werden jährlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss angepasst.